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MeinUrlaubsfavorit.com

AGB Mietvertrag

Vertragsbedingungen zur Ferienhausmiete

An- und Abreise:

Das Haus kann am Anreisetag zur der angegebenen Zeit auf dem Buchungsformular (in der Regel 17.00 Uhr) übernommen und muß am Abreisetag (in der Regel bis10.00 Uhr) zurückgegeben werden, da in der Zwischenzeit das Haus geputzt wird.

Die Anreisezeit bitte auf jeden Fall mit der dafür zuständigen Person, welche die Schlüssel übergibt, abstimmen (Die Tel.-Nr. erhält der Mieter mit den Buchungsunterlagen).

Die Anreise sollte nicht später als 21.00 Uhr erfolgen. Einer späteren Anreisezeit muß durch den Hausbetreuer zugestimmt worden sein; ggf. können Kosten hierfür anfallen, welche mit den Hausbetreuern abzusprechen sind.

Nach Ablauf des Vertrages müssen die Mieter die Unterkunft räumen. Tun sie dies nicht, hat der Vermieter das Recht, einen Betrag zu erheben, der dem dreifachen Höchstpreis für die Tage entspricht, an denen die Wohnung bereits geräumt sein sollte. Zusätzlich trägt der Mieter die Schadenersatzansprüche der nachfolgenden Mieter.

Der Mieter weiß, dass es sich um eine kurzzeitige Ferien-Vermietung handelt und das Objekt nicht für Dauerwohnzwecke des Mieters verwendet werden darf.

Schlüsselübergabe:

In den Buchungsunterlagen ist geregelt, ob der Mieter die Schlüssel in Spanien erhält oder ob diese
per Post zugesandt werden.  

Im Falle der Postübersendung werden die Schlüssel ca. 1 Woche vor Anreise zugeschickt (der Mieter hat jedoch keinen Anspruch auf Zusendung per Post).

Bei Urlaubsende sind die Schlüssel je nachdem dann dem Hausbetreuer zurückzugeben oder wieder per Post zurück zu senden.  

Reinigung:

Reklamationen hinsichtlich der Hausreinigung werden nur anerkannt, wenn diese sofort (d.h. am Tage des Einzuges oder, wenn ein Wochenende dazwischenliegt, am darauf folgenden Montag) geltend gemacht werden. Es wird dann vor Ort entschieden, ob nochmals eine Reinigungsfrau abgestellt wird.
Eine Vergütung der Reinigungskosten an den Mieter ist nicht möglich.

Sollte bei vermeintlichen Reklamationen eine Nachreinigung seitens der Gäste erfolgen, ohne daß eine Vorortsbesichtigung stattgefunden hat, und sollten danach Ansprüche finanzieller Art gestellt werden, kann diesen nicht entsprochen werden, da eine evtl. Entschädigung nur in Form der nochmaligen Bereitstellung einer Reinigungsfrau geleistet wird. Eine spätere Geltendmachung von Ansprüchen wird nicht anerkannt.

Im Falle der Nichtzahlung der Kaution und Endreinigungsgebühr erhält der Mieter keine Schlüssel des Hauses. Der Vertrag wird dann als storniert betrachtet. Eine Rückerstattung des Mietpreises ist nicht gegeben.

Zahlung:

Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung in Höhe von zu leisten. Die Reservierung ist erst gültig mit Eingang der Anzahlung auf dem Konto von Meinurlaubsfavorit.com.
Sollte die Anzahlung nicht spätestens 7 Tage nach Buchungsbestätigung eingegangen sein, kann das Mietobjekt an andere Interessenten vermietet werden.

Die Restzahlung ist 6 Wochen vor Anreise fällig. Im Falle, daß die Restzahlung nach 2 maliger schriftlicher Mahnung per e-mail nicht eingegangen ist, ist der Eigentümer berechtigt, daß Objekt an andere Personen zu vermieten. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.

Für den Mieter tritt bei dessen Kündigung die unten aufgeführte Rücktrittsklausel in Kraft.

Die Kosten der Überweisung trägt der Mieter. Bitte in Euro überweisen.

Sollten dem Vermieter Bankgebühren berechnet werden, so werden diese mit der Kaution verrechnet.

Die Anzahlung beträgt 40 %, die Restzahlung 60 %, welche 6 Wochen vor Anreise fällig ist.

Reiserücktritt:

Sollte aus irgendwelchen Gründen die Reise nicht angetreten werden, ist eine Reiserücktrittmeldung schriftlich abzugeben. In diesem Falle werden als Entschädigung wie folgt berechnet:  

Vom Tag des Vertragsabschlusses bis 75 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises, jedoch mindestens 180 Euro.

Von 75 Tage bis 45 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises.

Ab  45 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.  

Der Mieter ist berechtigt, einen Ersatzmieter zu bringen. In diesem Fall würde jedoch trotzdem eine Aufwandsentschädigung von 15 % (mindestens jedoch 180 Euro) anfallen.  

Im Falle, dass der Vermieter aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktreten muß, macht er sich dem Mieter gegenüber schadenersatzpflichtig. Evtl. Mehrkosten, welche dem Mieter durch die Anmietung eines anderen Objektes entstehen sowie sonstige weitere Kosten, hätte der Vermieter zu übernehmen.  

Der Vermieter ist jedoch vorrangig berechtigt, dem Mieter bis zu drei vergleichbare Mietobjekte nachzuweisen. Sollten diese vom Mieter abgelehnt werden, ist der Vermieter von seiner Haftung befreit.

Dem Mieter wird geraten, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

Nichtgefallen:

Der Mieter hat bei Nichtgefallen des Hauses keinen Anspruch auf Kündigung des Mietvertrages und kann kein anderes Haus beanspruchen.

Haftung:

Bei behördlichem Ausfall von Wasser und Strom können keine Ersatzansprüche gestellt werden. Ebenso nicht bei Ausfall von technischen und elektrischen Geräten jeglicher Art (jedoch ist der Vermieter verpflichtet, die vorhandenen Geräte so schnell als möglich reparieren zu lassen oder zu ersetzen). Für die allgemeine Trinkwasserqualität wird keine Haftung übernommen.  

Der Vermieter lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle innerhalb und außerhalb des Hauses und des Pools ab. Die Mieter benutzen das Haus, Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte etc., Grundstück und Pool (falls vorhanden) auf eigene Gefahr!  

Der Mieter kann den Pool auf eigene Gefahr nutzen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für enstandene Ohrenentzündungen, Hautausschlägen etc. oder Ertrinken im Pool.

Der Vermieter haftet nicht für entgangene oder geminderte Urlaubsqualität und Schäden bei:

Diebstahl, Stromausfall, Wasserrohrbruch, Lärmbelästigung durch Nachbarn oder Bauarbeiten, Unwetter und dessen Folgen oder für orts- und landesübliche sowie landestypische Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, Tiere, Verschmutzungen und anderer landesspezifischer Ursachen.

Die Höhe der Summe, für welche der Vermieter haftbar gemacht werden kann, ist niemals höher als die vereinbarte Mietsumme.  

Sollten Mängel am Haus vorhanden sein, so sind diese dem Vermieter od. einer beauftragten Person innerhalb von 24 Stunden nach Bezug des Hauses mitzuteilen. Sollten die bereits vorhandenen Mängel nicht mitgeteilt werden, können diese zu Lasten des Mieters gehen.

Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden in voller Höhe.

Sorgfaltspflicht des Mieters:

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln und während des Aufenthalts für ordentliche Reinigung zu sorgen. Eventuelle Schadensfälle sind umgehend dem Vermieter oder Verwalter mitzuteilen. Die Kosten für Wertminderung oder Neuanschaffung sind im Falle des Verschuldens durch den Mieter von diesem zu übernehmen.

Für die tägliche Säuberung des Ferienhauses incl. Grundstück (falls vorhanden) sind die Mieter selbst zuständig. Bei Auszug ist das Haus bitte besenrein zu übergeben. Ebenfalls muß das Geschirr abgespült sein sowie Grill und Backofen in gereinigtem Zustand übergeben werden. Für die Entsorgung des Mülls ist ebenfalls der Mieter zuständig.  

Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung der Sorgfaltspflicht entstehen (z.B. wenn Markisen, Sonnenschirme oder Fenster bei Wind nicht geschlossen werden etc).  

Dem Mieter wird geraten, eine entsprechende Haftpflichtversicherung, welche Mietschäden beinhaltet, abzuschließen.

Es ist nicht erlaubt, Gläser, Flaschen (wegen der Verletzungsgefahr) und Tiere (aus hygienischen Gründen) mit in den Pool (falls vorhanden) zu nehmen. Der Mieter haftet für Schäden welche z.B. durch Tierhaare oder andere Gegenstände  an der Pool-Filteranlage entstehen können.

Es ist in Spanien verboten (wegen der Wasserknappheit), das Poolwasser auslaufen zu lassen oder
große Mengen nachzufüllen. Mechanische Veränderungen an Pool-Apparaten und Installationen dürfen nur vom Pool-Servicemann ausgeführt werden.  

Gartenmöbel und Einrichtungsgegenstände sind nach Ablauf der Mietdauer an ihren vorgesehenen Platz zurück zu stellen. Bei Doppelhausnutzung sind Töpfe, Geschirr, Gläser, Besteck u.s.w., in das jeweilige Haus zurück zu stellen.

Der Mieter verpflichtet sich, bei Ankunft aufliegende Merkblätter oder die jeweiligen Hausordnungen zu beachten.

Nicht erlaubt sind zusätzliche Elektroheizer /Heizlüfter oder eigene Ventilatoren!!! Dies muß unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Belegungskapazität:

Es wird nur die bei Buchung angegebene Personenzahl zugelassen. Bei Überschreitung behält sich der Vermieter das Recht vor, mit sofortiger Wirkung den Vertrag zu kündigen oder einen entsprechenden Aufpreis zu verlangen. Das tageweise Übernachten von Besuchern müsste mit dem Vermieter oder Hausverwalter abgesprochen werden. Es kann dann ein Aufpreis anfallen.

Besucher, welche nicht im Haus übernachten, sind nur “gelegentlich” gestattet (d.h. an wenigen Tagen). Es ist jedoch nicht erlaubt, daß die Mieter täglich Gäste empfangen, welche Haus und Grundstück benutzen.

Tierhaltung:

Im Falle, dass es möglich ist, einen Hund mitzubringen, ist dies vorher mit dem Vermieter abzustimmen. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Türen nicht zerkratzt und die Polstermöbel, Betten oder der Poo nicht von dem Tier benutzt werden. Der Garten ist sauber zu halten. Der Mieter haftet für Schäden, welche evtl. durch die Tierhaltung entstehen können.  

Unerlaubte Tierhaltung kann zur fristlosen Kündigung des Vertrages führen (denn es bestehen in manchen Häusern Probleme mit „Alergikern". Der Mietpreis wird in diesem Fall nicht zurück erstattet.  

Es ist eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, welche Mietschäden beinhaltet (falls noch keine besteht).

Der Hund oder die Katze sind auf jeden Fall vor Reiseantritt zu „ent-flohen" (aus Rücksichtnahme auf die nachfolgenden Mieter).

Es kann möglich sein, daß bei Hundehaltung eine extra Kaution von 150 € gefordert wird.

Bei Häusern mit Schwimmbad und Garten:

Der Poolpfleger und Gärtner hat jederzeit Zutritt zum Grundstück, um seine Arbeiten dort zu erledigen.Der Pool wird 1 x wöchentlich gewartet.
Der Eigentümer übernimmt keine Haftung für Blätter oder Staub, welche in der Zwischenzeit in den Pool fallen.

Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist das Land des Wohnortes des Vermieters.